Vereinsstatuten
Verein Ocean Explorer
mit Sitz in 6467 Schattdorf / UR
Name und Sitz
Unter dem Namen "Ocean Explorer" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 6467 Schattdorf / UR.
1. Zweck
Der Verein "Ocean Explorer" ist eine politisch unabhängige non-profit Organisation, deren Zweck darin besteht:
- Sich mit einem Forschungsschiff für einen nachhaltigen Schutz der marinen Umwelt und Tierwelt, d.h. für bedrohte Meeressäuger und ihre Mitbewohner in den Ozeanen, für Flora und Fauna im Meer und den Küstenregionen einzusetzen.
- Mit Forschungs- und Schutzprojekten und Umweltbildungskampagnen will Ocean Explorer nachhaltige Verbesserungen im Zweckbereich durchsetzen.
- Der Wirkungskreis der Aktivitäten ist geographisch nicht begrenzt.
- Der Fokus der Projekte beinhaltet sowohl Tier- als auch Artenschutz, Naturschutz sowie Sensibilisierungsarbeit.
Ocean Explorer wirkt gemeinnützig und im Allgemeininteresse und strebt keinen finanziellen Gewinn im Sinne von Erwerbs- oder Selbsthilfezwecken an. Ocean Explorer kann sich an anderen gemeinnützigen Organisationen im In- und Ausland beteiligen.
2. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Die Mittel werden ausschliesslich für den gemeinnützigen Zweck eingesetzt.
3. Mitgliedschaft
Es bestehen die folgenden Mitgliederkategorien:
• Erwachsene
• Jugendliche
• juristische Personen
4. Voraussetzung der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person werden, welche sich ideell mit dem Vereinszweck vom Verein Ocean Explorer identifiziert sowie jede juristische Person, deren Organe sich ideell mit dem Vereinszweck des Verein Ocean Explorer identifizieren.
5. Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Der Eintritt als Mitglied des Verein Ocean Explorer kann jederzeit erfolgen. Die Einzahlung des jeweils für das laufende Vereinsjahr gültigen vollen Jahresbeitrages gilt gegenüber dem Verein Ocean Explorer als Antrag zur Mitgliedschaft. Der Vorstand vom Verein Ocean Explorer beschliesst nach Eingang der ersten Beitragszahlung über die Aufnahme des Neumitgliedes in den Verein und bestätigt dem/der Antragsteller/in die Aufnahme innert Monatsfrist. Im Falle einer Absage ist der ein-bezahlte Jahresbeitrag auf Verlangen zurückzuerstatten.
Der Austritt kann ohne weitere Formvorschriften jederzeit durch schriftliche oder mündliche Mitteilung an den Vereinsvorstand erfolgen. Der Austritt mangels Beitragszahlung gilt für Mitglieder, welche ihren statutarischen Jahresbeitrag nicht entrichten. Der Austritt wird drei Monate nach Ablauf der vom Vorstand gesetzten Zahlungsfrist ohne weitere Mitteilung an das Mitglied rechtswirksam. Schliesslich kann ein Mitglied durch die Vereinsversammlung ausgeschlossen werden, wenn es gegen den Vereinszweck verstösst oder dem Ansehen von Verein Ocean Explorer in irgendeiner Weise Schaden zufügt.
6. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Vereinsversammlung
- der Vorstand
- die Rechnungsrevisoren
7. Die Vereinsversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Vereinsversammlung. Eine ordentliche Vereinsversammlung findet jährlich statt. Die Vereinsversammlung kann elektronisch stattfinden, indem email-Antworten der Mitglieder ausgewertet werden.
Zur Vereinsversammlung werden die Mitglieder mindestens 20 Tage im voraus vor Versammlungstermin schriftlich oder per email eingeladen.
Die Vereinsversammlung hat die folgenden Aufgaben:
- Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
- Festsetzung und Änderung der Statuten
- Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes
- Festsetzung des Mitgliederbeitrages
An der Vereinsversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
8. Der Vorstand
Der Verein Ocean Explorer wird vom Vorstand geleitet, welcher den Verein nach aussen vertritt und die Vorbereitung und Durchführung der Geschäfte und Beschlüsse der Vereinsversammlung sowie alle laufenden Angelegenheiten leitet.
Bei den Mitgliedern des Vorstandes muss es sich um gut beleumdete, vertrauens-würdige Personen, möglichst mit schweizerischer Nationalität oder mit Wohnsitz in der Schweiz, handeln.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern und konstituiert sich selber.
Die Mitglieder des Vorstandes sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Vorbehalten bleibt der Ersatz von Barauslagen und allfälligen Transportkosten. Ein massvolles Entgelt an Mitglieder des Vorstandes kann ausgerichtet werden, wenn Tätigkeiten wahrgenommen werden, welche über die ordentliche Geschäftstätigkeit hinaus-gehen.
9. Die Revisionsstelle
Die Revisionsstelle besteht aus einem oder mehreren Rechnungsrevisoren, welche von der Vereinsversammlung gewählt werden. In das Amt der Revisionsstelle kann auch eine Treuhandgesellschaft gewählt werden.
Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und die Buchhaltung und erstellt darüber zuhanden der Vereinsversammlung einen Bericht.
10. Unterschrift
Der Verein verpflichtet sich durch Einzelunterschrift des Präsidenten.
11. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
12. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn mindestens 50% der Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen. Stimmenthaltung wird im Sinne des Präsidenten gewertet.
13. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins bedarf des Beschlusses einer Vereinsversammlung. Mindestens 51% der Stimmberechtigten und der Präsident müssen der Liquidation zustimmen. Stimmenthaltung wird im Sinne des Präsidenten gewertet. Bei der Auflösung des Vereins wird das verbleibende Vermögen an die gemeinnützige Organisation OceanCare mit Sitz in Wädenswil überwiesen.
14. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Vereinsversammlung vom 31.10.2011 genehmigt. Sie treten sofort in Kraft.